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Die
neue Agility Prüfungsordnung
Änderungen
ab 01.01.2012
1.
Nationales
Regelwerk
a.
Allgemeines
i.
Terminschutzanträge
Mehrere
Terminschutzanträge an einem Prüfungstag bei einem
Veranstalter sind nun möglich.
Ich darf beispielsweise einen separaten Terminschutzantrag für A1,
A2 und A3 mit mehreren Richtern stellen.
Vorteil:
nach erfolgter Siegerehrung beispielsweise der A1 ist diese
Prüfung beendet,
und der Richter dieser Veranstaltung kann beim Richter der Klasse A2
selbst
Starter sein
Nachteil:
hier müssen für jeden Terminschutzantrag die
Turniervoraussetzungen erfüllt
sein, Mindeststarterfeld 40 bis zu 100 Teams.
Beispielsweise
Starterfeld 42, drei Ummeldungen auf A2, damit sind nicht mehr
mindestens 40
Teams für diesen Terminschutzantrag am Start; dieses Turnier darf
nicht
durchgeführt werden
ii.
Prüfungsstufen
Es gibt
keinen A0/ Beginner oder JP 0 mehr
Es kann jedoch ein
Terminschutzantrag
für ein Spiele-Turnier gestellt werden. Dies muss von einem
VDH/FCI Richter
bewertet werden. Hier können Hunde aller Prüfungsstufen mit
oder ohne bisherige
Prüfung teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch die bestandene
Begleithundprüfung
BH/VT.
Vorteil: offenes Turnier
für Hunde
aller Klassen,
Turnier kann auch mit
weiterem
Terminschutz für A1 bis A3 kombiniert werden.
Nachteil: Da ein Team nur
an einer
Veranstaltung pro Tag teilnehmen kann, darf beispielsweise ein Team der
A2,
dass für das Spiele-Turnier gemeldet hat, nicht auch in der
separat geschützten
Prüfung A2 starten.
iii.
Hundeführertausch
Ein Hund kann in einer
termingeschützten Veranstaltung nur von einem Hundeführer
gemeldet und geführt
werden. ausgenommen hiervon sind Kinder
und Jugendliche derselben Familie (in häuslicher Gemeinschaft
Lebende).
iv.
Abstieg:
Ein Hund, der die
Aufstiegsvoraussetzungen zur A2 erfüllt hat, muss beim nächst
folgenden Start
in der A2 vorgestellt werden. Ein Verbleib in der A1 ist in der Meldung
zum
nächsten Turnier vom HF anzugeben. Es wird vom amtierenden Richter
im
Leistungsnachweis als freiwilliger Abstieg dokumentiert. Die
Qualifikationen
sind damit annulliert.
Gleiches gilt für den
Aufstieg von der A2 in die A3
v.
Berechnung
der Standardzeit A3 und JP3
Auch für 2012 bleibt
der
Faktor ausgesetzt, d.h. es bleibt bei der Bewegungsgeschwindigkeit von
3,5m/s
für den A3-Lauf und 3,75 m/s für den JP3-Lauf. Die
Maximalzeit in der A3 und
JP3 beträgt das 1,5fache der
Standardzeit.
vi.
Parcoursgestaltung
Der Parcours umfasst je
nach Prüfungsstufe 15 bis 22
Hindernisse, davon jeweils mindestens 7 Hürden. Ein
Standardprüfungssatz hat 14
Hürden zu beinhalten
vii.
Identifikation
Jeder Hund ist unmittelbar nach
dem Lauf
angeleint bei der Identifikationskontrolle vorzustellen. Dies gilt
sowohl für
die A-Läufe als auch für die JP-Läufe. Hier ist bei
allen am Turniertag
startenden Hunde die Identifikation zu prüfen.
b.
Parcours
i.
Hindernisse
Alle Änderungen an der
Hindernisbemaßung
ist mit einer Übergangsfrist von 4 Jahren anzupassen. Ausnahme
Reifen, hier
beträgt die Übergangsfrist 2 Jahre.
Der Abstand zwischen zwei
aufeinander folgenden Hindernissen beträgt bei
Small (mindestens) 4m und
(höchstens) 7m
Medium und Large
(mindestens) 5m und (höchstens) 7m
Die Farben der
Kontaktzonen dürfen nicht weiß, braun oder schwarz sein
1.
Hürden
Ein Hund darf nicht in der
Lage sein, durch irgendeinen Teil des Auslegers hindurch zu gehen.
Die Stangen müssen
einen
Durchmesser von 3,0 bis 5,0 cm aufweisen und in mindestens 3
Teilabschnitten
kontrastreich farbig sein (dreigeteilt unterschiedlich farbig
gestrichen).
Für den Ausleger gilt:
Der
Pfosten muss mindestens 1m hoch sein. Der Anfang der Abschrägung
zur Außenkante
muss mindestens 75 cm hoch sein. Die Breite des Auslegers liegt
zwischen 40 und
60 cm. Hürdenausleger dürfen nicht mit einander verbunden
oder befestigt sein
Doppelsprung: das
zweithöchste Hindernis, sprich die vorn stehende Hürde muss
eine Stange haben,
die mindestens 10cm länger ist als die Stange der höchsten
Hürde, um beim
Stellen der Hürden die Gesamtbreite von 120 cm nicht zu
unterschreiten. Hier
ist für den höchsten Sprung die Verwendung einer Klappstange
(Stange ist mittig
durch Magnet verbunden und klappt weg, wenn Hund aufspringt)
zulässig.
Pfostenhöhe
1m
 Abschrägung
beginnt
bei
75 cm
Breite des Auslegers 40 –
60 cm
2.
Mauer/Viadukt
Die Türme sind Teil
des
Hindernisses und sollten mindestens 1m hoch sein. Sie dürfen nicht mit dem Mittelteil
verbunden oder daran befestigt sein.
3.
Kontaktzonen
Der Laufsteg hat eine
Höhe
von mindestens 120 cm und höchstens 130
cm. Die Gesamtbreite der Lauffläche muss 30cm betragen.
Die Länge jedes
Elements darf das Mindestmaß von 3,60m nicht unterschreiten und
das Höchstmaß von 3,80m nicht
überschreiten.
Elektronische Kotaktzonen können benutzt werden.
Die Wippe hat eine
Länge
von mindestens 3,60m und höchstens 3,80m. Das Verhältnis
Länge zu Höhe von 1/6
ist entfallen. Der Wippenbock hat eine Höhe von 60 cm.
Die Schrägwand
Es gibt keine Angaben zum
Öffnungswinkel mehr. Die Schrägwand setzt sich aus zwei
Auflauframpen zusammen.
Deren Länge beträgt zwischen 2,65m und 2,75m.
Alle
Kontaktzonenhindernisse müssen am Boden abgeschrägt sein, um
eine Verletzung
des Hundes beispielsweise durch setzen der Pfote unter die Rampe zu
verhindern.
4.
Slalom
Der Slalom hat 12 Stangen
Die Füße des
Slaloms
sollen nicht im Laufweg des Hundes sein. Der Slalomrahmen soll nicht
dicker als
8mm und breiter als 8 cm sein
5.
Sack-Stofftunnel
Die Vorderkante des
Eingangs muss mit Schutzmaterial überzogen sein. Der Stoffbereich
hat eine
Länge von 2,50m bis 3,00m.
6.
Der
Reifen
Er muss
höhenverstellbar
sein. Seine Breite beträgt mindestens 8cm und höchstens 18cm.
Der Abstand zwischen
Rahmen und Reifen muss mindestens 15
cm betragen. Es ist der teilbare Reifen zu verwenden. Mit
Ablauf einer
Übergangsfrist von 2 Jahren ist zum 01.01.2014 der feste Reifen
nicht mehr
zulässig.
c.
Richten
1.
Parcoursgestaltung
Das erste und letzte
Hindernis eines Parcours hat immer eine Hürde zu sein.
Zur Sicherheit ist die
Mauer/Viadukt nicht als Teil einer Welle zu stellen.
In der Klasse A3 /JP3 ist
bei der Verwendung eines Tunnels in U-Form die Platzierung der Zahl in
der Mitte
und damit die freie Wahl, welche Öffnung der Hund wählt,
nicht zulässig. Dies
darf nur in den unteren Klassen erfolgen.
Der Reifen darf nur einmal
im Parcours verwendet werden.
Das Stellen von
Sprungkombinationen ist nicht mehr zulässig.
Doppelsprung und
Mauer/Viadukt dürfen nur einmal im Parcours eingesetzt werden.
Ein Parcoursverlauf darf
keine scharfe Wendung unmittelbar nach dem Reifen aufweisen.
Zwischen der erstmaligen
und zweiten Nutzung eines Hindernisses sollen nicht weniger als 6 (mit
Kontaktzone)
oder weniger als 8 Geräte (ohne Kontaktzone) eingeplant werden.
2.
Richtweise
Hundeführer, deren
Hund im
kontrollierten Gehorsam stehen sollte es erlaubt sein, den Hund ohne
Halsband
und Leine an den Start zu führen.
Hürden
Als Parcoursfehler ist zu
werten, wenn der Hund die Stange so verändert, dass sie nicht mehr
die
vorgegebene Höhe markiert, sie muss also nicht auf den Boden
fallen.
Der Begriff „Hindernis
zerstört“ durch den Hund findet keine Anwendung mehr, da ja
genügend Zeit für
den Aufbau besteht.
Berührt der HF ein
Hindernis, das der Hund noch nehmen muss und dabei fällt die
Stange, so führt
dies zur Disqualifikation.
Berührt der HF ein
Hindernis, das der Hund bereits genommen hat und dabei fällt die
Stange so
führt das zu einem Fehler für Hindernis berühren.
Weitsprung
Die den Weitsprung
markierenden Stangen sind nur eine Richterhilfe. Sie helfen dem Richter
bei der
Feststellung, ob der Hund das Hindernis korrekt genommen hat. Daher ist
das Fallen
dieser Stangen, ausgelöst durch den Hund oder HF kein Fehler,
selbst wenn
dadurch ein Teil der Weitsprungelemente umfallen sollte. Wenn der Hund
auf ein
Weitsprungelement tritt ist dies ein Fehler, auch wenn das Element
nicht
umfällt. Hier ist zu unterscheiden ob es ein Auftreten oder ein
leichtes berühren
ist.
Mauer/Viadukt
Hier gehören die
Türme zum
Hindernis. Sollte ein Teil der Mauer (incl. Türme) fallen so ist
das ein
Fehler.
Der Begriff des „Anhaltens
im Parcours“ war schon in der letzten PO nur noch in Verbindung mit der
Aufgabe
durch den HF geregelt. Das bringen des Hundes ins Steh, Sitz oder Platz
vor
einem Hindernis oder im Parcours aus welchen Gründen auch immer
(neues
versammeln des Hundes vor dem Slalom, aufschließen des HF,
Neupositionierung
des HF etc.) führt nicht zur Disqualifikation sondern wird
mit einer
Verweigerung geahndet.
Kontaktzonen
Springt der Hund erst nach
der Kontaktzone auf das Hindernis so erhält er eine Verweigerung
und einen
Fehler und muss das Hindernis wiederholen.
Der Hund, der auf die
Schrägwand springt und diese bis auf die untere Kontaktzone oder
bis direkt auf
den Boden überspringt erhält aus Sicherheitsgründen eine
Disqualifikation.
Teilbarer
Reifen
Hund verweigert den
Reifen, dabei öffnet sich der Reifen = Disqualifikation
Der Hund durchspringt den
Reifen, dabei öffnet sich der Reifen = Fehler
3.
Einmessen
Das Einmessen von Hunden
für den Agility-Sport erfolgt ab sofort nur noch durch
qualifizierte
Agility-Leistungsrichter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hund
eine
Zuchtbeurteilung hat oder nicht, da Agility kein zuchtrelevanter Sport
ist.
Hunde, die von Zuchtrichtern gemessen wurden, haben Bestandschutz.
Ein Nachmessen kann
aufgrund von 3 Anlässen erfolgen:
1.
Der
Hundehalter stellt einen schriftlichen Antrag über seinen
Verbandsobmann
2.
Es
liegt am Turniertag eine offizielle schriftliche Beschwerde von einem
oder
mehreren Wettkampfteilnehmern vor, der oder die die
Größenklasse des Hundes
anzweifeln.
3.
Der
amtierende LR ist davon überzeugt, dass der Hund in der falschen
Größenklasse
startet.
Bei
Anlass 1 weist der Obmann dem Hundehalter einen Termin und drei
verbandseigene
( oder einvernehmlich mit anderen VDH-Verbänden) Richter zu. Dies
hat Kosten
neutral bei einer offiziellen Prüfung zu erfolgen.
Wenn
bei Anlass 2 und/oder 3 zwei weitere Agility-Leistungs-richter
verfügbar sind, so
messen alle 3 Richter den Hund. Dies wird protokolliert und der
Mittelwert ist
die endgültige Größe des Hundes. Dieser Vorgang ist
abschließend, gegen das
hier ermittelte Ergebnis gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr.
Kann
nicht unmittelbar nachgemessen werden, so startet der Hund in der
eingetragenen
Größenklasse oder der HF kann vom Start zurücktreten.
Der Leistungsrichter
behält den Leistungsnachweis und sendet ihn mit einer Info an den
zuständigen
Verband, der dann das Weitere zu veranlassen hat
d.
Doping
Dopingkontrollen
können an
allen nationalen und internationalen Veranstaltungen des VDH in
Deutschland
durchgeführt werden, ohne dass darauf besonders in der
Ausschreibung
hingewiesen wird.
Ein Hund, der vom
Eigentümer/Hundeführer zur Teilnahme an einer
termingeschützten Veranstaltung
auf das Gelände der Wettkampfstätte gebracht wird muss an den
Veranstaltungstagen in seinen Geweben, seinen
Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen frei von allen Substanzen sein, die auf der
Stoffgruppenliste des
VDH stehen.
Für Hunde, die in
ärztlicher Behandlung stehen oder bis einige Tage vor dem Turnier
gestanden
haben füllt der Hundeführer ein Formular aus, in dem Art,
Menge und Zeitpunkt
der verabreichten Substanzen aufgeführt und vom Tierarzt mit
entsprechender
Diagnose bestätigt sind. Aufgrund dieser Angaben entscheidet der
amtierende Tierarzt/Dopingtierarzt
über die Startfreigabe. Verstöße werden nach dem
Sanktionskatalog
geahndet. Die Ahndung wird im
Verbandsorgan veröffentlicht.
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