| gültig ab 01.01.2002 | gültig ab 01.01.2007 | |
| Diese Regelungen treten am 1. Januar
2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH/Vereinen/Verbänden
gültigen Bestimmungen auf nationaler Ebene.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Betei-ligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist in den VDH- und FCI-Regelwerken festgehalten. Die Vorschriften dieser Regelwerke sind für alle Beteiligten bin-dend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitglie-dern öffentlich bekannt zu geben. Die VDH/Vereine/Verbände, die der AZG (VDH-Agility-Kommission) angehören, sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden. Den Verbänden ist es gestattet, zu Qualifikationen-/Meisterschaften eigene Zulassungsbestimmungen zu erlassen. Innerhalb von Veranstaltungen nach dem nationalen Regelwerk sind alle Hunde zugelassen. Ausnahme sind die 5 Qualifikationen zur Agility-Weltmeisterschaft und Verbandsqualifikationen/-Meisterschaften, die einem zusätzlichen Anforderungsprofil unterliegen. Bei allen Punkten, die im nationalen Regelwerk nicht angesprochen sind, gilt das FCI-Regelwerk mit den Zusätzen zu den Agility-Geräten. VDH-Agility-Veranstaltungen dürfen nur dann von VDH-/FCI-Richtern bewertet werden, wenn ein Terminschutz für die Veranstaltung von dem VDH-Mitgliedsverein/-verband vorliegt, dem der Aus-richter angehört. Die Berufung vereins/verbandszugehöriger VDH-Agility-Richter regeln die Verbände nach eigenen Vorgaben. Der Einsatz von ausländischen FCI anerkannten Agility-Richtern kann nur dann erfolgen, wenn vom VDH-Mitgliedsverein/-verband über den VDH eine Freigabe des Richters beim ausländischen FCI-Mitglied beantragt und erteilt wurde. Es ist für Richter unzulässig, auf Prüfungen Hunde zu richten, die sich im Eigentum oder Besitz eines auf dieser Veranstaltung amtierenden Richters befinden bzw. deren Halter er ist oder die von Personen gehalten oder geführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
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Diese Regelungen treten am 1. Januar
2007 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH/Ver-einen/Verbänden
gültigen Bestimmungen auf nationaler Ebene.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist in den VDH- und FCI-Regelwerken festgehalten. Die Vorschriften dieser Regelwerke sind für alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben. Die VDH/Vereine/Verbände (Agility prüfungsberechtigte VDH Vereine/Verbände/Clubs), sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden. Den Verbänden ist es gestattet, zu Qualifikationen/Meisterschaften eigene Zulassungsbestimmungen zu erlassen. Innerhalb von Veranstaltungen nach dem nationalen Regelwerk sind alle Hunde zugelassen. Ausnahme sind die Qualifikationen zur Agility-Weltmeisterschaft und Verbandsqualifikationen/-Meisterschaften, die einem zusätzlichen Anforderungsprofil unterliegen. Bei allen Punkten, die im nationalen Regelwerk nicht angesprochen sind, gilt das FCI-Regelwerk mit den Zusätzen zu den Agility-Geräten. VDH-Agility-Veranstaltungen dürfen nur dann von VDH-/FCI-Richtern bewertet werden, wenn ein Terminschutz für die Veranstaltung von dem VDH-Mitgliedsverein/-verband vorliegt, dem der Aus- richter angehört. Die Berufung vereins/verbandszugehöriger VDH-Agility-Richter regeln die Verbände nach eigenen Vorgaben. Der Einsatz von ausländischen FCI anerkannten Agility-Richtern kann nur dann erfolgen, wenn vom VDH-Mitgliedsverein/-verband über den VDH eine Freigabe des Richters beim ausländischen FCI-Mitglied beantragt und erteilt wurde. Der Agility-Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren Halter er ist; Hunde deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemein-schaft leben; Hunde die von Personen vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Veranstaltungen bei denen die Agility-Leistungsrichter durch die prüfungsberechtigten MV oder den VDH selber zugeteilt werden, sind von dieser Bestimmung ausgenommen. |
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| Der Richter hat Anspruch auf Kostenersatz,
der sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Vereines/Verbandes richtet.
Der Ausrichter ist verpflichtet, dem eingeteilten/vorgesehenen Agility-Richter spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung folgende Informationen zu übermitteln: • Bekanntgabe der Gesamtzahl der Starter; • Bekanntgabe der Prüfungsstufen und ggf. Spiele • Bekanntgabe der Kategorien • Beschreibung des Parcoursgeländes und dessen Größe • Auflistung der vorhandenen Geräte • Bestätigung, dass die erforderlichen Personen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung – gemäß Vorgaben des FCI-Regelwerks – am Prüfungs-/Wettkampftag vorhanden sind. An einem Prüfungs-/Wettkampftag dürfen einem Agility-Richter nicht mehr als 100 Starter (Team: Hundeführer/Hund) in maximal 300 Starts vorgestellt werden. Abweichungen von dieser Zahl sind nur bei Qualifikationen/Meisterschaften möglich, sofern der ausrichtende Verband sie genehmigte. Vor Eintritt in die Prüfung/Wettkampf sind die entsprechenden Genehmigungen dem amtierenden Agility-Richter vorzulegen.Der Ausrichter hat in den Zeit- und Organisationsplan die Überprüfung der Identifikation der Hunde, die der Agility-Leis-tungsrichter dem Prüfungsleiter übertragen kann, und im Bedarfsfall das Einmessen von „Erststar-tern“ einzuplanen.Nach Möglichkeit soll der Ausrichter während der Veranstaltung den startenden Teams abseits des Prüfungsparcours eine Aufwärmmöglichkeit anbieten. |
Der Richter hat Anspruch auf Kostenersatz,
der sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Vereines/Verbandes richtet.
Der Ausrichter ist verpflichtet, dem eingeteilten/vorgesehenen Agility-Richter spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung folgende Informationen zu übermitteln: Bekanntgabe der Gesamtzahl der Starter; Bekanntgabe der Prüfungsstufen und ggf. Spiele Bekanntgabe der Kategorien Beschreibung des Parcoursgeländes und dessen Größe Auflistung der vorhandenen Geräte Bestätigung, daß die erforderlichen Personen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung – gemäß Vorgaben des FCI-Regelwerks – am Prüfungs-/Wettkampftag vorhanden sind. An einem Prüfungs-/Wettkampftag dürfen einem Agility-Richter nicht mehr als 100 Starter (Team: Hundeführer/Hund) in maximal 300 Starts vorge-stellt werden. Abweichungen von dieser Zahl sind nur bei Qualifikationen/Meisterschaften möglich, sofern der ausrichtende Verband sie genehmigte. Vor Eintritt in die Prüfung/Wettkampf sind die entsprechenden Genehmigungen dem amtierenden Agility-Richter vorzulegen.Der Ausrichter hat in den Zeit- und Organisationsplan die Überprüfung der Identifikation der Hunde, die der Agility-Leistungsrichter dem Prüfungsleiter übertragen kann, und im Bedarfsfall das Einmessen von „Erststartern“ einzuplanen. Nach Möglichkeit soll der Ausrichter während der Veranstaltung den startenden Teams abseits des Prüfungsparcours eine Aufwärmmöglichkeit anbieten. |
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| Prüfungstage
Samstag, Sonntag und Feiertag Der Freitag (ab 12.00 Uhr) kann in Verbindung mit Samstag oder Samstag und Sonntag geschützt werden, wenn eine entsprechende Überzahl an Startern gemeldet ist. Im Rahmen einer Mehrtagesveranstaltung kann am ersten Tag die VDH-Begleithundprüfung und am darauffolgenden Tag die Agility-Prüfung abgelegt werden. Ein Hundeführer darf in einer termingeschützten Veranstaltung nicht mehr als zwei Hunde vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen. (Beispiel: Verein X führt eine Veranstaltung am Samstag und Sonntag durch, zu der Hundeführer A gemeldet ist. Die von ihm ge-wählte Prüfungsstufe wird dort am Samstag abgeschlossen. Da es eine Zweitagesveranstaltung ist, die erst mit der Siegerehrung beendet ist, kann er nicht am Sonntag beim Verein Y starten.)
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Prüfungstage
Samstag, Sonntag und Feiertag Der Freitag (ab 12.00 Uhr) kann in Verbindung mit Samstag oder Samstag und Sonntag geschützt werden, wenn eine entsprechende Überzahl an Startern gemeldet ist. Im Rahmen einer Mehrtagesveranstaltung kann am ersten Tag die VDH-Begleithundprüfung und am darauffolgenden Tag die Agility-Prüfung abgelegt werden. Ein Hundeführer darf in einer termingeschützten Veranstaltung nicht mehr als zwei Hunde vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen. (Beispiel: Verein X führt eine Veranstaltung am Samstag und Sonntag durch, zu der Hundeführer A gemeldet ist. Die von ihm ge- wählte Prüfungsstufe wird dort am Samstag abgeschlossen. Da es eine Zweitagesveranstaltung ist, die erst mit der Siegerehrung beendet ist, kann er nicht am Sonntag beim Verein Y starten.) Ein Hund kann in einer termingeschützten Veranstaltung nur von einem Hundeführer gemeldet und geführt werden. |
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| Es steht jedem Hundeführer frei, eine abgelegte Prüfung zu wiederholen, allerdings nicht innerhalb derselben Veranstaltung. | Es steht jedem Hundeführer frei, eine abgelegte Prüfung zu wiederholen, allerdings nicht innerhalb derselben Veranstaltung. | |
| Prüfungsstufen und Zulassungsalter
Das Regelwerk ist unterteilt in: Kategorien |
Prüfungsstufen und Zulassungsalter
Das Regelwerk ist unterteilt in: Kategorien |
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| Für Hunde, die in den nachstehenden
Kategorien gemeldet werden, ist der Nachweis der Größe durch
Eintragung in den Leistungsnachweis oder Vorlage des Messprotokolls zu
erbringen. Diese Eintragung darf nicht älter als Dezember 2000 sein.
Art der Prüfung/ Wettkampf Abkürzung Mindestalter Begleithundprüfung/ Verhaltenstest BH/VT 15 Monate Beginner-Klasse 15 Monate Agility 1 A 1 18 Monate Agility 2 A 2 18 Monate Agility 3 A 3 18 Monate Jumping 1 JP 1 18 Monate Jumping 2 JP 2 18 Monate Jumping 3 JP 3 18 Monate Senioren-Klasse mindestens 6 Jahre Spiele analog der Beginner-Klasse
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Für Hunde, die in den nachstehenden
Kategorien gemeldet werden, ist der Nachweis der Größe durch
Eintragung in den Leistungsnachweis oder Vorlage des Messprotokolls zu
erbringen. Diese Eintragung darf nicht älter als Dezember 2000 sein.
Art der Prüfung/ Wettkampf Abkürzung Mindestalter Begleithundprüfung/ Verhaltenstest BH/VT 15 Monate Beginner-Klasse 18 Monate Agility 1 A 1 18 Monate Agility 2 A 2 18 Monate Agility 3 A 3 18 Monate Jumping 1 JP 1 18 Monate Jumping 2 JP 2 18 Monate Jumping 3 JP 3 18 Monate Senioren-Klasse mindestens 6 Jahre Jumping-Beginner 18 Monate Jumping-Senioren Mindestens 6 Jahre Jumping-Open (JP1-JP3) 18 Monate Spiele analog der Beginner-Klasse |
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| Berechtigung zur Messung haben die
VDH-Agility-Leistungsrichter. Messungen müssen mit Körmaß
vorgenommen werden. Messungen von Zuchtrichtern werden dann in den Leistungsnachweis
übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit Zucht-schauen/Zuchtprüfungen
erfolgten und entsprechend in die Ahnentafel des Hundes eingtragen
wurden. Grundsätzlich gilt, Messergebnisse sind nur dann anzuerkennen,
wenn der Hund bei der Messung 18 Monate alt war.
Bestandsschutz wird für die Hunde gewährt, die bereits im Jahr 2001 in Agility starteten und entsprechend – auch mit jüngerem Lebensalter – vermessen wurden. |
Berechtigung zur Messung haben die
VDH-Agility-Leistungsrichter. Messungen müssen mit Körmaß
vorgenommen werden. Messungen von Zuchtrichtern werden dann in den Leistungsnachweis
übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit Zuchtschauen/Zuchtprüfungen
erfolgten und entsprechend in die Ahnentafel des Hundes eingetragen
wurden. Grundsätzlich gilt, Messergebnisse sind nur dann anzuerkennen,
wenn der Hund bei der Messung 18 Monate alt war.
Bestandsschutz wird für die Hunde gewährt, die bereits im Jahr 2001 in Agility starteten und entsprechend – auch mit jüngerem Lebensalter – vermessen wurden. |
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| Drei Größenklassen sind
vorgegeben:
Small (S) = kleiner als 35 cm Widerristhöhe Medium (M) = ab 35 cm und kleiner als 43 cm Widerristhöhe Large (L) = ab 43 cm Widerristhöhe |
Drei Größenklassen sind
vorgegeben:
Small (S) = kleiner als 35 cm Widerristhöhe Medium (M) = ab 35 cm und kleiner als 43 cm Widerristhöhe Large (L) = ab 43 cm Widerristhöhe |
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| Teilnahmevoraussetzungen
Das Team (Hundeführer/Hund) ist teilnahmeberechtigt wenn: • Der Hund identifizierbar ist (Tätowierung oder Chip) • der Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundprüfung bzw. Begleithundprüfung-Agility/VT innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereines (uneingeschränkt: SV, dhv, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC) (ausschließlich Agility-Leistungsrichter: CfBH, DKBS, CBP, VDP – VDH-anerkannte Leistungsrichter); • der Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem VDH-Mitglied angehört; • ein gültiger Leistungsnachweis vorliegt; |
Teilnahmevoraussetzungen
Das Team (Hundeführer/Hund) ist teilnahmeberechtigt wenn: Der Hund identifizierbar ist (Tätowierung oder Chip) der Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundprüfung innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereines (uneingeschränkt: SV, dhv, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC) (ggf. zusätzlich Leistungsrichter des CfBH und VDP soweit als Leistungsrichter durch die AZG angeglichen) erbracht wird. der Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem VDH-Mitglied angehört (Mitgliedsausweis etc.); bei Meldung für einen prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverein (SV, dhv, ADRK, DV, RZVH, PSK, BK, IBC, KfT, DBC, DMC, CfBrH, DKBS, CBP, VDP) ein gültiger Leistungsnachweis des entsprechenden VDH-MV vorliegt; |
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| • Ummeldung in eine andere Prüfungsklasse
sind der Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen;
• Nachweis der Prüfungsreife (Start in der gemeldeten Klasse) durch Unterschrift des Übungsleiters/Trainers auf der Anmeldung zur Prüfung/Wettkampf. Unterschriftsberechtigt ist nur der Übungsleiter/Trainer des Vereines für den sich der Starter zur Prüfung/zum Wettkampf angemeldet hat. Bei ungerechtfertigter Verweigerung der vorgenannten Bestätigung kann der betreffende Hundeführer die nächsthöhere Instanz zur Klärung einschalten. Start von ausländischen Sportlern
Grundsätzlich gilt, es dürfen
nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung zugelassen werden.
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Ummeldung in eine andere Prüfungsklasse
sind der Meldestelle bis zum Montag vor der Veranstaltung anzuzeigen;Ausnahme:
sollte am Samstag die letzte Qualifikation gelaufen worden sein und
dasselbe Team am Sonntag beim selben Veranstalter gemeldet sein, kann die
Ummeldung noch am Samstag vorgenommen werden.
Nachweis ist gestrichen Start von ausländischen Sportlern
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte besteht keine Startberechtigung in der Prüfung-/dem Wettkampf. |
Heiße
Hündinnen dürfen zugelassen werden. Die Vorführung erfolgt
am Ende einer Kategorie. Die Einteilung im Zeitplan obliegt der Wettkampfleitung
in Abstimmung mit dem amtierenden A-LR. Während des übrigen Wettkampftages
sind die Hündinnen vom Veranstaltungsgelände zu separieren. Die
Information über die Läufigkeit muss dem Wettkampfleiter spätestens
1 Tag vor dem Wettkampf gegeben werden. Der Startbereich wird für
den Start der läufigen Hündin mittels einer gesondert hierfür
bereitsgehaltenen Unterlage (z.B. Teppich, Decke) präpariert.
Hat der Hund sich während des Wettkampfes verletzt und/oder ist in seinem Leistungsvermögen eingeschränkt, har der A-LR das Recht, auch gegen die Einsicht des HF, den Wettkampf für diesen Hund zu beenden. |
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| Werden bei
Wettkämpfen Hunde ohne erkennbare Anzeichen krank gemeldet, so hat
der Hundeführer einen Tierarzt aufzusuchen und dies attestieren zu
lassen.
Eintrag in die Prüfungsunterlagen:“Abbruch we-gen Krankheit“. Es bleibt dabei unberührt, dass der A-LR von sich aus abbrechen kann,wenn er feststellt, dass der Hund nach seinem Ermessen erkrankt oder verletzt ist. Gleiches muss auch zutreffen, wenn Hunde vorgeführt werden, die wegen ihres Alters oder fehlende physischer Voraussetzungen offen-sichtlich und daher aus tierschutzrelevanten Gesichtspunkten nicht mehr vorgeführt werden dürfen. Eintrag z.B.“Abbruch wegen Verletzung“. |
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| Der Prüfungs-/Wettkampfleiter
ist dem Agility- Richter verpflichtet, kein Team an den Start gehen zu
lassen, welches die Startbedingungen nach diesem Regelwerk nicht erfüllt.
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Bricht ein
HF den Wettkampf ohne Genehmigung des A-LR ab, so ist der zuständigen
Stelle des VDH-MV Mitteilung zu geben.
Vereinsveranstaltungen sind für alle Mitglieder der dem VDH angeschlossenen Vereine/Verbände offen. Die Zulassung obliegt dem Prüfungsleiter. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte besteht keine Startberechtigung in der Prüfung/dem Wettkampf. Der Prüfungs-/Wettkampfleiter ist dem Agility-Richter verpflichtet, kein Team an den Start gehen zu lassen, welches die Startbedingungen nach diesem Regelwerk nicht erfüllt. |
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| Spezifische Startvoraussetzungen
in den Klassen
Beginner-Klasse • Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird.Der Start in dieser Klasse liegt im Ermessen des Hundeführers. • Der Hund, der mindestens 15 Monate alt ist und bisher nicht in der Prüfungsstufe A 1 startete. Prüfungsstufe A 1 • Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. • Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist. Prüfungsstufe A 2 • Startberechtigt ist der Hund, für den dreimal innerhalb von VDH-geschützten Prüfungen-/Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder zehn fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne Platz-ierung unter mindestens zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern in der Stufe A 1 nach-gewiesen werden. Ein Abstieg aus der Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen. Prüfungsstufe A 3 • Startberechtigt ist der Hund, für den dreimal innerhalb von VDH-geschützten Prüfungen-/Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder zehn fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen VDH-Agility-Richtern in der Stufe A 2 nachgewiesen werden Ein Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig. Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen. |
Spezifische Startvoraussetzungen
in den Klassen
Beginner-Klasse • Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. Der Start in dieser Klasse liegt im Ermessen des Hundeführers. • Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist und bisher nicht in der Prüfungsstufe A 1 startete. Prüfungsstufe A 1 • Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. • Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist. Prüfungsstufe A 2 • Startberechtigt ist der Hund, für den dreimal innerhalb von VDH-geschützten Prüfungen-/Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit fehler-freien vorzüglichen Ergebnissen oder fünf (5) fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH-Agility-Richtern in der Stufe A 1 nachgewiesen werden. Ein Abstieg aus der Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen. Prüfungsstufe A 3 • Startberechtigt ist der Hund, für den dreimal innerhalb von VDH-geschützten Prüfungen-/Wettkämpfen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen oder fünf (5) fehlerfreie vorzügliche Ergebnisse ohne Platzierung unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH-Agility-Richtern in der Stufe A 2 nachgewiesen werden. Ein Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig. Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen. |
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Senioren-Klasse
Jumping
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Senioren-Klasse
• Ein Start in der Senioren-Klasse liegt im Ermessen des Hundeführers, sofern der vorgestellte Hund mindestens 6 Jahre alt ist, • ein entsprechender Eintrag „Senioren-Klasse ab: ...........“ im Leistungsnachweis vom ent-sendenden Verband eingetragen wurde; • nach der Eintragung in die Senioren-Klasse kann der Hund nicht mehr zurück in eine andere Prüfungsstufe. Jumping Der Jumping kann entweder in den Prüfungsstufen 1, 2 oder 3 angeboten oder als offener Jumping (offener JP = kein Eintrag in die LU) für die Prüfungsklassen A 1-3 ausgeschrieben werden. Zudem ist es möglich für die Senioren den Parcours des Jumping umzubauen sowie einen anspruchsgerechten Jumping-Parcours für die Beginner anzubieten. Der Start eines Hundes in den Stufen JP1, JP2 oder JP3 richtet sich ausschließlich nach seiner Startberechtigung in den Prüfungsstufen Agility und lediglich die Ergebnisse JP1, JP2 und/oder JP3 werden in die Leistungsnachweise eingetragen. Jedes Prüfungsergebnis (Beginnerklasse, A1, A2, A3, Seniorenklasse, JP1, JP2, JP3) wird in die Leistungspapiere eingetragen. Der Eintrag erfolgt ausschließlich in einen Leistungsnachweis und zwar in den des Vereines/Verbandes, für den der Starter sich zur Prüfung/zum Wettkampf meldete. In weitere für den Hund erstellte Leistungsnachweise wird nicht eingetragen und Nachtragungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht zulässig. |
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| Spiele
Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde, welche die Voraussetzungen für den Start in der Klasse Beginner erfüllen. Das Ergebnis wird in keinen Leistungsnachweis eingetragen.
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Spiele
Es steht dem Veranstalter frei, verschiedene Spiele und offene Wettbewerbe anzubieten. Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde, welche die Voraussetzung für den Start in der Klasse „Beginner“ erfüllen. Das Ergebnis wird in keinem Leistungsnachweis eingetragen. Hinsichtlich der Berechtigung zur Teilnahme von Beginner- und Senioren-Hunden sind die spezifischen Bedingungen der Parcoursgestaltung zu berücksichtigen. Die Spiele sind in der Einladung zu benennen und bei neuen Spielen zu beschreiben. |
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| Parcoursgestaltung Beginner und Senioren
Beginner Der Parcours unterscheidet sich zu dem der Prüfungsstufe A 1 durch eine niedrigere Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 10 cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen Kategorie), dem einfacheren Streckenverlauf und der festgelegten Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Slalom, die Wippe, und der Reifen nicht gestellt. Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt nicht. Im Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen wurde folgendes festgelegt: Am Tag des erstmaligen Starts in der A1 kann das Team zusätzlich vorher in der Beginner-Klasse innerhalb derselben Veranstaltung starten. Senioren Der Parcours unterscheidet sich zu dem der anderen Prüfungsstufen durch eine niedrigere Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 10 cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen Kategorie) und der Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Reifen und der Slalom nicht gestellt. Die Wand muss für die Kategorien S und M auf 150 cm und für L auf 170 cm abgesenkt werden. Die Ergebnisse der Senioren-Klasse werden in den Leistungsnachweis eingetragen. Die Senioren-Klasse ist auf dem Parcours der A 2 zu laufen.
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Parcoursgestaltung Beginner und Senioren
Beginner Der Parcours unterscheidet sich zu dem der Prüfungsstufe A 1 durch eine niedrigere Sprunghöhe (mindestens 5 bis maximal 10 cm unter der Mindesthöhe der jeweiligen Kategorie), dem einfacheren Streckenverlauf und der festgelegten Laufgeschwindigkeit. In diesem Parcours werden der Slalom, die Wippe, und der Reifen nicht gestellt. Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt. Senioren
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1. Standardzeit
Beginner, A1, A2, JP1, JP2 und Senioren
Die Standardzeit in den Klassen Beginner, A1, A2, JP1, JP2 und Senioren wird durch den Richter bestimmt und den Teilnehmern beim Briefing bekannt gegeben. Die Standardzeit (Sekunden) erhält man durch Division der gemessenen Länge des Parcours (Meter) durch die Bewegungsgeschwindigkeit (Meter/Sekunde). Das Basiskriterium für die Festsetzung der Standardzeit ist die Geschwindigkeit in Meter/Sekunde, die für die Bewegung auf dem Parcours festgehalten ist. Diese Wahl wird unter Berücksichtigung der Klassen und Kategorien des Wettbewerbes, dem Schwierigkeitsgrad des Parcours sowie der Wetter- und Bodenverhältnisse getroffen. Beispiel: Bei einer Strecke von 150 m und einer vorgegebenen Bewegungsgeschwindigkeit von 2,5 m/s ist die Standardzeit für die Strecke 150:2,5 = 60 Sekunden. 2. Standardzeit Klasse A3 und JP3 Die Standardzeit in der Klasse A3 wird durch eine Berechnung nach allen Läufen bestimmt. Als Basis für die Berechnung gilt die Laufzeit des schnellsten Teams innerhalb der kleinsten Anzahl Parcoursfehler. Die Standardzeit berechnet sich, gesondert je Größenklasse, wie folgt: Laufzeit des schnellsten Teams der jeweiligen Kategorie innerhalb der kleinsten Anzahl Parcoursfehler x Aufrechnungsfaktor = Standardzeit (aufgerundet auf nächste volle Sekunde). Beispiel: kleinste Anzahl Parcoursfehler = Null; schnellster Nullfehlerlauf = 34,25 sec. Aufrechnungsfaktor = 1,3 x 34,25 sec = 41,10 sec = 42 sec Standardzeit. Der Aufrechnungsfaktor wird durch den VDH Agility-Ausschuss vor Ablauf des Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr festgelegt und als Weisung in den offiziellen Publikationsorganen des VDH veröffentlicht.
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| Disziplinarrecht
Der Prüfungs-/Wettkampfleiter ist für die Gewähr-leistung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Agility-Richter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des Hundeführers gegen die VDH-/FCI-Regeln, gegen diese Rahmenbestimm-ungen, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum direkten Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der amtierende Richter hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten (Verein, Gruppe, Hundeführer, Veranstaltungsleitung, Zeugen) eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluss über eine weitergehende Disziplinarstrafe (Verweis, Sperre, Ausschluss auf Zeit oder Dauer von Veranstaltungen allgemein, Qualifikationen/Meisterschaften insbesondere oder Ausschluss auf Dauer oder Zeit als Mitglied ) führen kann. Letztgenannte Ausschlüsse müssen in den satzungsgemäßen Gremien der Vereine/Verbände beschlossen werden. Der AZG-Geschäftsstelle-/VDH-Agility-Kommission ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen. Bei Ausschluss des Hundeführers aus einem Verein/Verband kann eine Veröffentlichung im jeweiligen Vereins-/Verbandsorgan erfolgen. Das Urteil des Agility-Richters ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
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Disziplinarrecht
Der Prüfungs-/Wettkampfleiter ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Agility-Richter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des Hundeführers gegen die VDH-/FCI-Regeln, gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum direkten Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der amtierende Richter hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten (Verein, Gruppe, Hundeführer, Veranstaltungsleitung, Zeugen) eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluss über eine weitergehende Disziplinarstrafe (Verweis, Sperre, Ausschluss auf Zeit oder Dauer von Veranstaltungen allgemein, Qualifikationen/Meisterschaften insbesondere oder Ausschluss auf Dauer oder Zeit als Mitglied ) führen kann. Letztgenannte Ausschlüsse müssen in den satz-ungsgemäßen Gremien der Vereine/Verbände beschlossen werden. Der AZG-Geschäftsstelle-/VDH-Agility-Ausschuss ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen. Bei Ausschluss des Hundeführers aus einem Verein/Verband kann eine Veröffentlichung im jeweiligen Vereins-/Verbandsorgan erfolgen. Das Urteil des Agility-Richters ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In Fällen
sozialer Unverträglichkeit eines Hundes erfolgt sofortige Disqualifikation.
Die Disqualifikation ist in die Leistungspapiere einzutragen und vom A-LR
gegenzuzeichnen. Hundeführer derartiger Hunde haben vor dem nächsten
Start in einem Turnier nachzuweisen haben, dass das Team erneut erfolgreich
an einer Begleithundprüfung teilgenommen hat.
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| In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des Agility-Richters beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich beim zuständigen VDH-Mitglied (Verein/Verband) einzureichen. Sie kann nur über die Prüfungs-/Wettkampfleitung eingereicht werden und muss vom Beschwerdeführer und dem 1. Vorsitzenden des örtlichen Vereins (Veranstalter), sowie einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde muss innerhalb von 8 Tagen nach dem Vorfall (Poststempel) an den zuständigen VDHVerband-/-Verein abgesandt sein. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Richter-Urteils ab. | In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tat-sachenentscheidungen, sondern auf Regelver-stöße des Agility-Richters beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist schriftlich beim zuständigen VDH-Mitglied (Verein/Verband) einzureichen. Sie kann nur über die Prüfungs/Wettkampfleitung eingereicht werden und muss vom Beschwerdeführer und dem 1. Vorsitzenden des örtlichen Vereins (Veranstalter), sowie einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde muss innerhalb von 8 Tagen nach dem Vorfall (Poststempel) an den zuständigen VDHVerband-/-Verein abgesandt sein. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Richter-Urteils ab. | |
| Siegerehrung
Die Siegerehrung ist der Abschluss einer Prüfung-/eines Wettkampfes. Alle Beteiligten, Agility-Richter, Hundeführer und Prüfungs/Wettkampf-leitung haben daran teilzunehmen. Die Siegerehrung gehört zur Prüfung. Fehlverhalten von Teilnehmern und/oder deren Hunden kann Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. |
Siegerehrung
Die Siegerehrung ist der Abschluss einer Prüfung-/eines Wettkampfes. Alle Beteiligten, Agility-Richter, Hundeführer und Prüfungs-/Wettkampf-leitung haben daran teilzunehmen. Die Sieger-ehrung gehört zur Prüfung. Fehlverhalten von Teilnehmern und/oder deren Hunden kann Dis-ziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. |
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| Dieses Regelwerk wurde auf Antrag der VDH–Agility betreibenden Vereine und Empfehlung des VDH Agility-Ausschuss vom VDH-Vorstand beschlossen und tritt mit dem 01.01.2007 in Kraft |